Fahrdienste DresdenCar

Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität | Busreisen | Dresden

Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Buchung der Reise(n)/Datenschutz

Die Buchung der Reisen und Fahrten wird für Reiseservice DresdenCar erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer/ Busanmieter bestätigt worden sind. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise- und Kundenbetreuung verwendet.

2. Inhalt des Reise-Fahrtenvertrages

Der Inhalt des Reise-und Fahrtenvertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden/ Busanmieter und der Buchungsbestätigung. Sonderleistungen zur Reise/ Fahrt bzw. Sonderleistungen des Reisenden/ Busanmieters, müssen gesondert im Vertrag festgeschrieben werden.

3. Zahlung des Reise-/Fahrtenpreises

(1) Ohne Zahlung des gesamten Reise-/ Fahrtpreises besteht für den Reise-/Fahrtteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den DresdenCar – Reiseservice.

(2) Die Zahlung des gesamten Fahrpreises bei Tages- und Halbtagesfahrten ist bis 7 (sieben) Werktage vor Fahrtantritt zu leisten.

(3) Anzahlungen von Reisen/ Mehrtagesfahrten und bestimmten Buchungen sind vor Reiseantritt bis zu 12 Monaten möglich. Restzahlungen sind 7 (Sieben) bis 4 (Vier) Wochen vor Reiseantritt zu leisten.
Der Reiseteilnehmer/ Busanmieter hat bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung von 10% – 20% des Reisepreises zu begleichen. Der restliche Reisepreis ist 7 (sieben) – 4 (vier) Wochen vor Reisebeginn (entsprechend Festlegung des Reiseveranstalters und Hotelvertrag) vollständig zu bezahlen.

4. Beförderung

Die Beförderung erfolgt im Reisebus. Bei Fahrten mit Sitzplatzvergabe erfolgt die Sitzplatzvergabe für den Bus nach Zahlungseingang.
Behinderte Reisende werden gesondert eingewiesen, a) Sitzplatz, b) Reiseverlauf, c) Zustiegsmöglichkeiten usw. Für den sicheren Zu- und Ausstieg ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich.

5. Leistungs- und Preisänderungen

(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise-/ Fahrtleistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht in Absicht herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und somit der Reiseverlauf der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Änderungen sind jedoch dem Reiseteilnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Bestimmungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhungen pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirken.

(2) Absatz 1 gilt sofern bei Tages-und Halbtagesfahrten zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin zur Fahrt mehr als 18 Werktage liegen.

(3) Absatz 1 gilt sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin zur Reise/ Mehrtagesfahrt mehr als 4 Monate liegen.

6. Rücktritt des Reisenden /Änderungen auf Verlangen und Wunsch des Reisegastes

(1) Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnhame an deiner Reise/ Fahrt erklären. Die Rücktrittserklärung muss im persönlichen Gepräch, telefonisch oder schirftlich erfolgen. Anrufbeantworter ist nicht rechtskräftig.

(2) Im Falle eines Rücktritts von Tages- und Halbtagesfahrten des Reisenden/ Busanmieters fallen Stornokosten an.

(3) Im Falle eines Rücktritts von Transferleistungen/ Reisen/ Mehrtagesfahrten des Reisenden/ Busanmieters vor Reiseantritt (STORNO) kann DresdenCar – Reiseservice anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittentschädigung folgende pauschalisierte STORNO – Entschädigung geltend machen:

Die Stornoentschädigung errechnet sich aus dem Reisepreis und dem Prozentsatz des Stichtages. Als Stichtag für die jeweilige Berechnung der Frist gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung, sowohl an den Veranstalter und der zuständigen Versicherung.

(4) Es besteht gegebenenfalls im Einzelfall die Möglichkeit, dass eine Umbuchung möglich ist, oder Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

(5) Bei Erkrankungen sind die Unterlagen des behandelnden Arztes mit einzureichen.

(6) Kurzfahrten, Vereinsfahrten usw. sind davon ausgenommen (Sonderpreisgestaltung).

7. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters aufgrund besonderer Umstände

Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 70%. Sollten diese zur jeweiligen Fahrt nicht erreicht werden, so kann der Reiseveranstalter bis 10 Tage vor Reiseantritt die Reise kündigen.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt

Treten nicht vorhersehbare Umstände ein, wie z.B. Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften, Krieg oder andere Fälle, dann können beide Seiten vom Reisevertrag zurücktreten. Treten die Ereignisse während der Urlaubszeit (ab-bis) ein, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

9. Haftung des Reiseveranstalters

Die Haftung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den zweifachen Reisepreis beschränkt Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Eintrittskarten, Transfers, Kultur- und Badeveranstaltungen usw., die vor Ort gebucht werden).

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und deren Durchführung lt. Festlegung des Reise-/Fahrtenprogramms.

l0. Mitwirkungspflicht

Der Reisende/ Fahrgast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen oder Mängel sind umgehend dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen (grenzüberschreitender Verkehr)

Für alle Reisen, ist für Bürger der BRD ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Personalausweis ist vor allem bei Fahrten ins Ausland nicht immer ausreichend. Bitte beachten Sie auch vor Reiseantritt die Hinweise des Auswärtigen Amtes der BRD. Reisende haben grundsätzlich ihre eigenen Gesundheitsdokumente mitzuführen.

12. Reiseversicherungen

Grundsätzlich empfiehlt der Reiseveranstalter dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Jeder Reisende ist für den Abschluss einer Versicherung selbst verantwortlich.

13. Tages-und Halbtagesfahrten

Buchungen von Tages- oder Halbtagesfahrten unterliegen den Sonderbestimmungen der RVVO.

14. Sonstiges

(1) Alle Fahrten werden nach der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung durchgeführt.

(2) Die Reise- und Geschäftsbedingungen gelten ab 01.12.2021. Damit treten alle vorher durch den Reiseveranstalter herausgegebenen Reisebedingungen oder Informationen für unsere Kunden außer Kraft. Situationsbedingte Änderungen vorbehalten.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Dresden.

Klagen gegen den Reisegast werden an dessen Wohnort geltend gemacht.

Änderungen zu den Geschäftsbedingungen vorbehalten.

Reiseservice DresdenCar Dresden, den 01.12.2021